gültig ab 01.03.2025
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen der RPS UG(haftungsbeschränkt), insbesondere im Rahmen der Personalvermittlung. Abweichende Bedingungen des Vertragspartners finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden durch die RPS UG ausdrücklich und schriftlich anerkannt.
Die AGB gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen wird.
2. Gegenstand der Leistung
Die RPS UG bietet Dienstleistungen im Bereich der privaten Personalvermittlung an. Hierbei unterstützt die RPS UG Auftraggeber (Unternehmen) bei der Besetzung von offenen Stellen durch geeignete Bewerber. Eine Arbeitnehmerüberlassung findet ausdrücklich nicht statt.
3. Stellung der vermittelten Kandidaten
Die von der RPS UG vorgestellten Kandidaten stehen in keinem Arbeitsverhältnis zur RPS UG. Bei erfolgreicher Vermittlung entsteht das Beschäftigungsverhältnis ausschließlich zwischen dem vermittelten Kandidaten und dem Unternehmen (Auftraggeber). Die RPS UG übernimmt
keine Arbeitgeberpflichten.
4. Vermittlungsauftrag
Der Auftraggeber benennt gegenüber der RPS UG schriftlich oder elektronisch das gesuchte Anforderungsprofil. Auf dieser Grundlage beginnt die RPS UG mit der Vermittlung geeigneter Bewerber. Die Vorschläge erfolgen stets individuell und unter Wahrung der beruflichen
Vertraulichkeit.
Kommt es zu einer Einstellung eines durch die RPS UG vorgestellten Kandidaten, gilt der Vermittlungsauftrag als erfüllt – unabhängig davon, ob der Arbeitsvertrag direkt mit dem Auftraggeber oder einem mit ihm verbundenen Unternehmen geschlossen wird.
5. Diskriminierungsfreier Auswahlprozess
Die RPS UG beachtet bei der Auswahl und Vorstellung geeigneter Kandidaten die Vorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Auch der Auftraggeber verpflichtet sich, während des Bewerbungsverfahrens sowie im weiteren Auswahlprozess keine diskriminierenden Auswahlkriterien anzuwenden.
6. Pflichten der RPS UG
Die RPS UG verpflichtet sich zur sorgfältigen Auswahl und Prüfung der Qualifikationen der vorgestellten Kandidaten auf Grundlage der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen. Eine Erfolgsgarantie auf Einstellung oder dauerhafte Zusammenarbeit wird nicht übernommen.
Zudem verpflichtet sich die RPS UG zur vertraulichen Behandlung sämtlicher Informationen, die im Rahmen des Vermittlungsprozesses bekannt werden, sowie zur Einhaltung aller geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften (insbesondere DSGVO, BDSG).
7. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, der RPS UG alle zur Durchführung der Vermittlung notwendigen Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Dazu gehört insbesondere ein vollständiges Anforderungsprofil sowie Angaben zur ausgeschriebenen Position, Gehaltsrahmen und Arbeitsort.
Kommt es zu einem Vertragsschluss mit einem durch die RPS UG vermittelten Kandidaten, verpflichtet sich der Auftraggeber, die RPS UG unverzüglich über den Vertragsabschluss sowie die vereinbarten Konditionen zu informieren.
8. Vermittlungshonorar / Vergütung
Die Vergütung für eine erfolgreiche Personalvermittlung richtet sich nach den im Vermittlungsvertrag festgelegten Konditionen. Das Honorar wird mit Abschluss des Arbeitsvertrages zwischen dem Auftraggeber und dem Kandidaten fällig.
Wichtig: Für Bewerber ist die Vermittlung grundsätzlich kostenlos. Etwaige Kosten trägt ausschließlich der Auftraggeber (Unternehmen), sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
Ein Anspruch auf Vermittlungshonorar entsteht auch dann, wenn der Arbeitsvertrag mit einem dem Auftraggeber verbundenen Unternehmen (§§ 15 ff. AktG) zustande kommt oder wenn der Auftraggeber den vorgestellten Kandidaten zu einem späteren Zeitpunkt einstellt (innerhalb von 6 Monaten ab Vorstellung).
9. Leistungshindernisse / Höhere Gewalt
Kommt es aufgrund von höherer Gewalt, Betriebsstörungen oder unvorhersehbaren Ereignissen zu Verzögerungen oder Leistungshindernissen, haftet die RPS UG nicht für daraus entstehende Schäden. Eine Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
10. Haftung
Die RPS UG haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich für Schäden, die durch grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzungen verursacht wurden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von den Bewerbern zur Verfügung gestellten Unterlagen und Angaben übernimmt die RPS UG keine Gewähr.
11. Personalvermittlung
(1) Im Sinne dieser Bestimmungen umfasst der Begriff „Auftraggeber“ auch verbundene Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG.
11.1 Direkte Personalvermittlung
Kommt es durch die Vermittlungstätigkeit der RPS UG zu einem direkten Vertragsabschluss zwischen dem Auftraggeber und einem durch RPS UG vorgestellten Kandidaten (z. B. Anstellungs-, Ausbildungs- oder Praktikumsvertrag), so ist ein Vermittlungshonorar in Höhe von 25 % der vereinbarten Bruttojahresvergütung des vermittelten Kandidaten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer fällig.
Zur Bruttojahresvergütung zählen sämtliche Leistungen aus dem Arbeitsverhältnis, z. B. Grundgehalt, Prämien, Bonuszahlungen, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, geldwerte Vorteile, Dienstwagen oder sonstige Zusatzleistungen. Die Vergütung wird mit Abschluss des Vertrags zwischen Auftraggeber und Kandidat sofort fällig. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Konditionen des geschlossenen Arbeitsvertrags (insbesondere das vereinbarte Jahresbruttogehalt) unverzüglich und transparent gegenüber der RPS UG offenzulegen.
11.2 Vermittlung nach vorheriger Vorstellung
Wird ein von RPS UG vorgestellter Kandidat innerhalb von sechs Monaten nach Erstvorstellung durch den Auftraggeber oder ein verbundenes Unternehmen angestellt – auch ohne aktiven Einfluss der RPS UG –, gilt die Vermittlung als ursächlich und das Honorar ist wie unter Ziff. 11.1 beschrieben zu entrichten.
Dies gilt auch, wenn der Bewerber statt eines Angestelltenverhältnisses in einem freiberuflichen oder selbstständigen Vertragsverhältnis tätig wird. In diesem Fall wird das Honorar auf Basis der vereinbarten monatlichen Vergütung berechnet.
11.3 Sonderregelungen bei alternativen Beschäftigungsformen
- Bei Ausbildungsverhältnissen wird das Vermittlungshonorar zu 50 % des regulären Honorarsatzes erhoben.
- Bei Praktikumsverträgen (entgeltlich oder unentgeltlich) wird ein pauschales Honorar von 500 EUR zzgl. USt. berechnet.
11.4 Auskunfts- und Nachweispflicht
Der Auftraggeber ist verpflichtet, der RPS UG alle zur Honorarberechnung erforderlichen Informationen vollständig mitzuteilen. Sollte dies nicht geschehen, ist die RPS UG berechtigt, die Bruttomonatsvergütung nach vergleichbaren marktüblichen Werten oder eigenen Erfahrungswerten zu schätzen. Eine Berechnungsgrundlage kann dabei z. B. folgendermaßen lauten:
4,33 Wochen x 40 Std. x Bruttostundenlohn inkl. Zuschläge
Wird der Kandidat als Selbständiger/Freiberufler tätig, ist die vereinbarte Vergütung Grundlage der Honorarberechnung. Alle oben genannten Honorare verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
12. Vertragslaufzeit und Kündigung
Vermittlungsverträge können beiderseitig mit einer Frist von 5 Werktagen zum Wochenende schriftlich gekündigt werden. Davon unberührt bleibt das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund – etwa bei Vertragsverletzungen oder Zahlungsunfähigkeit einer Partei. Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
13. Anpassungsklausel
Ändern sich gesetzliche Vorgaben, steuerrechtliche Rahmenbedingungen oder marktübliche Tarife, behält sich die RPS UG das Recht vor, laufende Vertragsbedingungen entsprechend anzupassen, sofern dies zur wirtschaftlichen Gleichbehandlung notwendig ist. Der Auftraggeber wird hierüber im Vorfeld informiert.
14. Schlussbestimmungen
Vertragsänderungen und -ergänzungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die unwirksame Regelung wird durch eine wirtschaftlich und rechtlich gleichwertige Bestimmung ersetzt.
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der RPS UG. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.